Was ist NIS2?
... eine EU-Richtlinie, die Unternehmen zu verstärkten Cybersicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Die Richtlinie trat Anfang 2023 in Kraft und bis Oktober 2024 müssen die Mitgliedsländer diese in nationales Recht überführen.
Erweiterte Pflichten
Mittlere und Großunternehmen müssen nun verstärkt sicherstellen, dass ihre Cybersicherheitsmaßnahmen den neuen Mindeststandards entsprechen.
Branchenweite Auswirkungen
Die Richtlinie zieht jetzt auch Sektoren wie Chemie, Lebensmittel, Maschinenbau, Transport, Automobil und Elektro in ihren Fokus.
Finanzielle Konsequenzen
Strafen von bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Umsatzes sind möglich.
Herr Rasch, Fachanwalt für IT-Recht, klärt über NIS2 für Sie auf.
Die NIS 2 Richtlinie bringt weitreichende Änderungen und neue Anforderungen für die Cybersicherheit in Unternehmen mit sich. In unserem Webinar beleuchtet Herr Rasch, Fachanwalt für IT-Recht von der Anwaltskanzlei Linnemann Rechtsanwälte, die rechtlichen Grundlagen und Haftungsfragen für Sie als Geschäftsführer.
- Freitag, den 25. Oktober 2024
- 10:00 - 11:00 Uhr
- Online